Naturschutz 

Naturschutz

Überblick

Naturschutz in der Jägerschaft ist essenziell, weil Jäger durch Lebensraumverbesserungen, Wildhege und Artenvielfalt aktiv zum Erhalt der Natur beitragen. Sie helfen, bedrohte Wildarten zu schützen, indem sie Biotope pflegen, Raubwild regulieren und Wildbestände nachhaltig bewirtschaften. Zudem fördern sie durch Zusammenarbeit mit Landwirten, Naturschutzorganisationen und Behörden eine ausgewogene Balance zwischen Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz.

Dein Ansprechpartner

Obmann für  Naturschutz

Bernd Gallas

Waldweg 9
31832 Springe

Der Obmann für Naturschutz in einer Jägerschaft ist eine verantwortliche Person, die sich mit den Themen Natur-, Arten- und Biotopschutz befasst. Er fungiert als Schnittstelle zwischen der Jägerschaft, Behörden, Naturschutzorganisationen und der Öffentlichkeit und setzt sich für den Erhalt und die Förderung einer artenreichen und nachhaltigen Kulturlandschaft ein.

Jagd ist angewandter Naturschutz

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. ist ein nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannter Naturschutzverband. Dadurch wird der Jägerschaft, wie z. B. auch dem NABU und dem BUND, Gelegenheit gegeben, im Hinblick auf den Natur- und Umweltschutz zu Vorhaben Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen werden z.B. zu Bebauungsplanentwürfen der Städte und Gemeinden abgegeben, aber auch zu allen Bauvorhaben in Außenbereichen oder dem geplanten Bau von Straßen. Durch diese Anerkennung wird ihr und den von ihr vertretenen Jägern die Wahrnehmung der Belange von Natur- und Artenschutz, Biotophege und Landschaftspflege anvertraut. Jagd steht also nicht im Gegensatz zum Naturschutz, sondern ist eine nachhaltige, verantwortungsvolle Nutzung des Naturhaushaltes.

Das deutsche Jagdrecht beinhaltet nicht nur das Recht und die Pflicht zur verantwortungsvollen Jagdausübung, sondern auch die Pflicht zur Hege des Wildes und seines Lebensraum. Die Mitglieder der Jägerschaft Springe e.V. stellen sich satzungsgemäß ihrer Verantwortung zum Naturschutz. Sie praktizieren ihre Hegeverpflichtung u.a. in Form von Biotophege. Damit fördern sie den Schutz  und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und sichern und verbessern deren Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur im Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.

Diese Hegebemühungen beschränken sich also nicht auf jagdbare Wildtiere, sondern schließen auch den Gesamtkomplex Landschaft, Tiere und Pflanzen mit ein. Die Biotophege ist umfassend und schützt zugleich den Lebensraum mit seiner spezifisch hierin angepassten Lebensgemeinschaft (Biozönose). Biotophege ist angewandter Naturschutz.

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